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Loslassen und anpacken.

1999 trennten sich die Zürcher Ziegeleien von ihrem Stammgeschäft mit Backsteinen und Ziegeln und wandelten sich zur Industrieholding. Seither ist CONZZETA aufgebaut worden mit Firmen in drei Erfolgsfeldern: Maschinen- und Anlagenbau, Konsumgüter und Immobilien.
Der bekannte Publizist Karl .html geht den Spuren nach, die dieses Unternehmen in der Schweizer Wirtschaftsgeschichte hinterlassen hat und fördert Spannendes an den Tag: die Kartellwirtschaft, die Not der Krisen- und Kriegsjahre, den beispiellosen Aufschwung mit der Baukonjunktur und den schleichenden Bedeutungsverlust von Backsteinen und Ziegeln. Sieben packende Industriereportagen aus den CONZZETA-Erfolgsfeldern von heute runden den Band ab und geben Einblick in den Alltag der Schweizer Exportwirtschaft: Bystronic Laser AG, Bystronic Maschinen AG, Ixmation Group, Foam Partner AG, Mammut Sports Group AG, Schmid Rhyner AG, Plazza Immobilien AG.


Leseprobe

Das Kartell – ein gebräuchliches wirtschafspolitisches Instrument

Verband, Syndikatswesen, Kartell: Wie immer man sie nennen mochte, waren die überbetrieblichen Zusammenschlüsse und Vereinbarungen der Ziegel- und Backsteinfabrikanten schon vor und während des Ersten Weltkriegs wichtige Bestimmungsgrössen, ja die eigentliche Lebensgrundlage der Branche. In anderen Wirtschaftsgebieten verhielt es sich ähnlich. In der namentlich nach dem Ersten Weltkrieg national stark abgeschotteten Schweizer Wirtschaft waren Kartelle durchaus gebräuchliche und anerkannte Selbstschutzmassnahmen, vor allem gegen fremde Billigimporte.

Frühe Kartelle sind aus der Seidenband- oder der Uhrenindustrie bekannt, wobei bei letzterer bemerkenswert ist, dass auch die Gewerkschaften darin eingebunden waren, welche die Marktordnung der Unternehmer als Garanten für annehmbare Arbeitsbedingungen sahen. Kartelle – d.h Absprachen unter Konkurrenten über die Modalitäten des Wettbewerbs – waren bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus gebräuchliche Instrumente der Schweizer Handelspolitik. Die Banken sprachen nicht nur ihre Konditionen ab, sondern sogar die Anstellungsbedingungen für das Personal und die Öffnungszeiten der Filialen. Das Konditionen- und Prämienkartell der Versicherer kam erst durch den Druck der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Ende. Die Bierbrauer schützten ihre Wiederverkaufskanäle vor allem im Gastgewerbe und andere Teilmärkte durch verbindliche Gebietsabsprachen.

Das wohl spektakulärste Kartell der Schweizer Wirtschaftsgeschichte wurde 1918 in Basel aufgerichtet. Die drei Basler Farbstoffproduzenten CIBA, Sandoz und Geigy legten aus Angst vor dem Konkurrenzkampf in der Nachkriegszeit ihre Kräfte zusammen. Die Idee war, gemeinsam die kritische Grösse zu erreichen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, ohne aber zu fusionieren. Zugleich wollte man die Investitionen in den verschiedenen Exportmärkten koordinieren. Am 7. September 1918 setzten die Chefs der drei Unternehmen ihre Unterschrift unter einen Vertrag, der in der Schweizer Industriegeschichte seinesgleichen sucht. Die Basler Firmen versprachen einander, ihre Erträge zusammenzulegen und nach einem vorbestimmten Schlüssel zu verteilen. Dieser war 52 % für CIBA und je 24 % für die beiden anderen Partner. Die Vertragsdauer wurde auf volle fünfzig Jahre angesetzt. Zugleich sollte aber die unternehmerische und juristische Selbständigkeit der Firmen gewahrt bleiben. Kapitalerhöhungen, Fusionen und grosse Neuinvestitionen konnten jedoch nur im Einvernehmen mit den Partnern getätigt werden. Damit wollte man vor allem bei der teuren Expansion in ausländische Märkte die Kräfte konzentrieren. Das Abkommen sah die praktische Ausschaltung der Konkurrenz vor, dafür eine Koordination von Forschung, Entwicklung und Absatzorganisation. Den einzelnen Firmen wurden Fabrikationsgebiete zugewiesen. Geigy hatte auf Pharma zu verzichten, CIBA würde die Hormone, Sandoz die Naturstoffe bearbeiten. 1929 ging die Kartellisierung logisch weiter, indem die Basler IG mit der deutschen «IG Farben» einen entsprechenden Vertrag auf vierzig Jahre abschloss; im gleichen Jahr traten auch die französischen Farbenfabrikanten diesem Kartell bei. Mit dem Kriegsausbruch von 1939 fielen diese Bündnisse auseinander. Auch die Basler IG erlebte die vorgesehene fünfzigjährige Lebensdauer nicht. Es kam immer wieder zu Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. 1950/51 wurde die Basler IG durch das Urteil eines Schiedsgerichts aufgelöst.


216 Seiten
169 farbige und schwarzweisse Abbildungen
Format 24 x 29 cm
gebunden mit Schutzumschlag
2012
CHF 48.00

ISBN 978-3-03823-746-4


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