Der Unerbittliche.
Karl Schweri (1917-2001), Kämpfer für faire Preise
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Manchmal war er hart, schroff und streitbar. Während Jahren hatte Karl Schweri immer Dutzende von Prozessen am Laufen. Sein erstes Vermögen machte er nach dem Krieg mit dem Handel mit Perlonfasern und Kugelschreibern. Dann führte er bankenunabhängige Immobilienfonds ein und hatte die Idee für das erste Shoppingcenter der Schweiz in Spreitenbach. Aber die Grossbanken drängten ihn aus dem Geschäft. Als 1967 die Preisbindung für Markenartikel fiel, verwandelte er seine kleine Kette von Tante-Emma-Läden in hohem Tempo in ein stolzes Geschwader von modernen Discountern. Jahrzehntelang war Karl Schweri als Störenfried in der kartellfreundlichen schweizerischen Wirtschaft aktiv und erfolgreich. Besonders ausdauernd kämpfte er gegen den Machtanspruch der Bierbrauer und der Tabakindustrie. Schweris grosses Vorbild war Gottlieb Duttweiler. Er lancierte Volksinitiativen und ergriff Referenden am laufenden Band. Für dieses Buch hat die Denner AG erstmals ihre Archive geöffnet und es kamen viele spannende Überraschungen zum Vorschein, auch über Schweris Medienprojekte, den Kauf von Franz Carl Weber und die Affäre Maspoli.
Leseprobe
Ein Frühsommermorgen in Lausanne,
eine Erinnerung an Gottlieb Duttweiler,
ein klares Konzept und ein beinharter Wille
Die Szene an diesem Junimorgen war vorsommerlich beschwingt und fast ein bisschen bizarr, wenn man bedachte, dass sich das Paar sonst nie zusammen zeigte, geschweige denn fotografieren liess. Aber an diesem Tag machten Karl Schweri und Helga Hnidek eine Ausnahme. Ort der Handlung: die imposante Freitreppe vor dem Gebäude des Bundesgerichts in Lausanne. Dieser 22. Juni 1976 war ein sonniger Tag, aber es war auch Wind in der Luft. Helga Hnidek strich sich wiederholt die Haare aus dem Gesicht. Dabei hatte sie eigens ihre Zürcher Coiffeuse nach Lausanne mitgenommen. Denn der Auftritt war wichtig, und die Optik sollte untadelig sein. Die Botschaft war glasklar: Schweri und Hnidek, der Eigentümer und die operative Chefin der Denner AG, kämpfen für die kleinen Geldanleger, die damals bei den Banken noch kaum über die Schwelle gelassen wurden.
Die Kameras klickten. «Herr Schweri, bitte nach rechts!» «Souriez, sil vous plaît....» Ein Dutzend Journalisten bei einem Bundesgerichtsfall das war damals eine Seltenheit. Karl Schweri, sonst ein ausgesprochen medienscheu, liess alles bereitwillig geschehen. Er lächelte sogar freundlich. Dann fasste er Helga Hnidek unter, und die beiden traten durch das mächtige Portal des Gerichtsgebäudes. Drinnen, im Dämmer des grossen Saales, setzten sich die beiden auf die Anklagebank. Die Anwälte ordneten ihre Papiere.
Dass Bernhard Wehrli die Angeschuldigten vertrat, kam nicht unerwartet; der Generalstabsoffizier und prominente Freisinnige war schon lange Schweris Hausanwalt. Aber wer war bloss dieser bullige, kleine Herr mit dem grauen Bürstenschnitt? Die Reporter tuschelten. Es war kein Geringerer als der gefürchtete Walter Baechi, inzwischen 67 Jahre alt, der Mann, der Gottlieb Duttweiler und die Migros in vielen Rechtshändeln kämpferisch vertreten hatte. Durch diese Anwalts-Wahl hatte Karl Schweri das Signal gesetzt, auf das es ihm wirklich ankam: Er wollte an diesem Tag als der direkte Nachfolger des legendären, 14 Jahren zuvor verstorbenen Migros-Gründers gesehen werden.
Der Präsident eröffnete die Verhandlung wegen Verletzung der Konjunkturbeschlüsse. Verteidiger Bächi griff ein und rief den Artikel 6 der Menschenrechtskonvention an: Jeder Angeklagte hat das Recht auf das vom Gesetz vorgesehene Gericht. Und hier geht es bloss um eine Übertretung, die bei einer unteren Instanz verhandelt werden müsste. Durch die Überweisung des Falles an das Bundesgericht würden die Angeklagten «ausgesondert und als besonders gefährliche Täter qualifiziert.» Nach einer Pause wies Gerichtspräsident Jean-Pierre Rüedi diesen Einwand zurück. Der Bundesrat könne jeden Fall an das Bundesstrafgericht überweisen. Damit war klar: Dies war ein politischer Prozess, und an diesem lästigen Schweri mit seinen ewigen Initiativen, Referenden und Prozessen sollte in grösstmöglicher Öffentlichkeit ein Exempel statuiert werden.
An diesem Tag und an den folgenden, bis zum erwarteten Schuldspruch, kam die Publizitätsmaschinerie der Firma Denner nicht mehr zur Ruhe, obwohl kein Einfluss professioneller Öffentlichkeitsarbeiter festzustellen war. Die versammelten Medien, von der Neuen Zürcher Zeitung bis zum Blick, Radio sowie Fernsehen verkündeten fast im Stundentakt den Tatbestand und schliesslich auch das Urteil: Schweri und Hnidek waren schuldig des Vergehens, einfachen Leuten über Kassenobligationen, die an den Denner-Kassen ausgegeben wurden, die Möglichkeit gegeben zu haben, ihre Ersparnisse mit 10 Prozent Zins anzulegen. Selbst wenn man bedenkt, dass Hypotheken im ersten Rang an diesem Tag im schweizerischen Mittle zu 5,6 Prozent Prozent geschrieben wurden, waren 10 Prozent Anlagerendite bei einem soliden Schuldner wie der Denner AG ein mehr als nur faires Angebot. Denner-Kunden legten innerhalb wenigen Tagen über 10 Millionen Franken an.
Seit zehn Jahren war Karl Schweri als Enfant terrible und Störenfried in der schweizerischen Kartell-Landschaft unterwegs. Er prangerte das Bierkartell an, das ihn boykottierte, weil er die Ware billiger verkaufen wollte als die Lieferanten vorschrieben. Wenig später legte er sich mit dem Verband der Tabakindustriellen an. Was aber im Schlachtenlärm unterging: Schweri hatte zugleich ein schwieriges internes Problem zu lösen. Seit 1961 ergänzte er seine aus Kleinläden bestehende Kette mit sogenannten Supermärkten nach amerikanischem Muster, vor allem in dicht besiedelten Agglomerationen. 1967 folgte dann der radikale Schritt. Kaum hatten die Markenartikelfabrikanten die Preisbindung fallen gelassen, startete er mit der Ladenformel Denner Discount: einfache Einrichtung, schmales Sortiment, Preise bis 40 Prozent unter denjenigen der Konkurrenz. In einem Gewaltakt ohnegleichen wandelte er in den folgenden Jahren sein altmodisches, schwerfälliges Konglomerat in in eine moderne Hard-Discounter-Kette umgewandelt. Das grosse Vorbild in dieser wichtigen Periode der Denner-Unternehmensgeschichte war Aldi.
Eigentlich rannte Karl Schweri in der zweiten Hälfte der 1960-er Jahre einem sicheren Misserfolg davon. Seine Läden waren zu zahlreich und zu klein, die Belieferungskosten frassen einen grossen Teil des Profits weg. Und Schweri musste ein Alleinstelliungsmerkmal finden, um auf die Dauer gegen die Riesen Migros und Coop zu bestehen.
Der springende Punkt war: Wann würde Promarca, der mächtige Verband der Schweizer Markenartikelfabrikanten, endlich die für die Endverkäufer im Detailhandel lähmenden Preisvorschriften fallen lassen? Jahrelang hatten sich Schweri und andere an dieser kartellistisch abgesicherten und politisch geduldeten Wettbewerbsbehinderung abgearbeitet, ohne wirklichen Erfolg. Rabattaktionen hatten sie durchgeführt, doppelte und dreifache Rabattmarken gegeben. Eingeschriebene Drohbriefe waren durch die engherzige Welt des Schweizer Detailhandels geflattert. «Ordnungspolitik» nannten sie das, und «Sicherung der Versorgung auch in Rand- und Berggebieten».
Dieweil drehte sich die Welt weiter. Die Schweiz schickte sich an, Autobahnen zu bauen. An ihren Kreuzungen vor den grossen Städten kauften weitblickende Unternehmer Land zusammen, unter anderem für neuartige Standorte: Einkaufszentren, wie es sie in Amerika gab. Schweri wusste genau Bescheid. Schon 1959 hatte er seinen jungen Sekretär Jacques E. Müller nach Amerika geschickt, um diese Angebotsform zu studieren: ein Freizeitzentrum für die ganze Familie. Einkauf als kollektives Erlebnis, als Spass und Ziel für das Auto, das nun auch flächendeckend die Schweiz eroberte.
Dass in diese neue Welt die kleinlichen Preisvorschriften nicht mehr passten, sahen schliesslich auch die Markenartikelunternehmer ein. Aus freien Stücken gaben sie die «Preisbindung der zweiten Hand» auf - nämlich der Hand des Endverkäufers, die erste war die des Herstellers. Der Beschluss wurde im Februar 1967 an einer Pressekonferenz in Zürich verkündet. Dr. Helga Hnidek, damals Pressechefin der Firma Denner, die im Saal gesessen hatte, eilte in die Telefonkabine und alarmierte die Denner-Kollegen, die an der Löwenstrasse auf den Startschuss warteten.
Jetzt begann das Rennen um die Standorte der grossen Tiefpreisläden. Wenige Monate später eröffnete Denner in einem ehemaligen Kino in Zürich-Altstetten den ersten Denner Discount: 450 Quadratmeter, ein Sortiment mit lediglich 900 Positionen, alles zu Preisen, die man bisher für unmöglich gehalten hatte. Schon in den ersten Morgenstunden mussten die vorsorglich aufgebotenen Securitas-Wächter die Massen bändigen. In den folgenden acht Jahren eröffnete Denner 130 solche Supermärkte in der ganzen Schweiz. Der Jahresumsatz stieg von 100 auf über 600 Millionen Franken, der Gewinn erreichte 6,44 Millionen Franken (1976).
Karl Schweri hatte sein Unternehmen in eine profitable Zukunft gepeitscht. Am Übergang der 1980-er zu den 1990er- Jahren bildeten Firmen wie Denner, aber auch Usego und Hofer + Curti zudem so etwas wie die dritte Kraft im Schweizer Lebensmittel-Detailhandel, der sonst von Migros und Coop duopolisiert worden wäre.
In der bösen alten Zeit der Preisdiktate hatte es bei Denner in manchen Jahren Verluste gegeben, die Schweri mit Gewinnen aus dem Liegenschaftengeschäft decken musste. Die drei Gerichtstage in Lausanne benutzten Karl Schweri und Helga Hnidek, der Schweizer Öffentlichkeit einmal mehr vorzuführen, wer die Interessen der Normalverbraucher wirklich wahrte. An diesen Tage ging Schweri exakt den gleichen Weg wie sein grosses, nie ganz erreichtes Vorbild Gottlieb Duttweiler. Auch er hatte sich mit Wollust in alle erdenklichen Prozesse gestürzt. Er ahmte geschützte Markenprodukte nach (Eimalzin/Ovomaltine, Kaffee Zaun/Kaffee Hag usw.). Er beschimpfte Markenartikler als «Trusthalunken». Lustvoll liess er sich wegen Übertretung lokaler Ladenöffnungszeiten verurteilen. Einmal zahlte er die Busse am Amtsschalter mit einem Sack voller Fünfrappenstücke. Hauptsache, die Prozesse waren ein Thema. Prozesse waren neben den Vorträgen in den grossen Sälen Duttweilers wichtigstes Mittel der Öffentlichkeitsarbeit in den Zeitern vor Fernsehen und Internet.
Karl .html:
Der Unerbittliche.
Karl Schweri (1917-2001), Kämpfer für gerechte Preise
Neue Zürcher Zeitung NZZ Libro (Verlag), 240 S., Fr. 42.
978-978-3-03810-251-9 (ISBN)
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